Das Wichtigste in Kürze

Das neue Gesetz zum soziale Entschädigungsrecht bringt zahlreiche Änderungen im Bereich der sozialen Entschädigung mit sich, mit dem Ziel, eine verbesserte und einfachere Unterstützung für Geschädigte sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen zu bieten.

 

Hauptbestandteile des neuen Gesetzes sind: 

 

1. Gesamtheitliche Betrachtung
Das SGB XIV bündelt die seit Jahrzehnten bestehenden Gesetze und macht es den Betroffenen einfacher mögliche Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen. Durch die Bündelung der neuen Regelungen ist es der Verwaltung einfacher möglich eine ganzheitliche Betrachtung aus den Folgen einer Schädigung zu betrachten. Es beinhaltet sowohl materielle als auch immaterielle Hilfeleistungen, was eine umfangreichere und individuellere Unterstützung ermöglicht.

 

2. Einfacherer Zugang
Das neue Gesetz soll den Zugang zur sozialen Entschädigung erleichtern. Es werden klare und transparente Strukturen und Prozesse eingeführt, die es den Betoffenen ermöglicht, die ihnen zustehenden Leistungen leichter in Anspruch zu nehmen. Betroffene werden durch Schnelle Hilfen in einem erleichterten niedrigschwelligen Verfahren zeitnah unterstützt.

 

3. Ausweitung der Anspruchsberechtigten
Mit dem neuen Gesetz können auch Personen Leistungen erhalten, die bisher keinen Anspruch auf Entschädigung hatten. Zukünftig können auch Opfer psychischer Gewalt – hierunter fallen insbesondere Fälle von sexueller Gewalt – Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Opfer von Gewalttaten werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus gleichbehandelt. Schockschadensopfer, also Menschen, die nicht direkte Opfer, aber vom Miterleben der Tat beeinträchtigt sind, erhalten Leistungen, unabhängig davon, ob sie dem Opfer emotional nahe stehen oder nicht.

 

4. Verbesserter Opferschutz
Das neue Recht soll insbesondere Opfern von sexueller oder psychischer Gewalt zugutekommen. Neben verbesserten rechtlichen Regelungen, wird es erweiterte Beratungs- und Betreuungsleistungen geben.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf soziale Entschädigungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Wer hat Anspruch?

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der sozialen Entschädigung, wenn ein anerkanntes schädigendes Ereignis mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen festgestellt wird. 
  • Auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können Ansprüche geltend machen.
  • Beispiele für schädigende Ereignisse sind: Kriegsfolgen, Impfschäden, Gewalttaten

Sie haben keinen Anspruch, wenn

  • Sie keinen direkten Zusammenhang zwischen der Gesundheitsschädigung und dem Ereignis nachweisen können

Die wichtigsten Themen rund um das SGB XIV