Nutzungsbedingungen für die Antragsassistenten der Sozialplattform

Die Sozialplattform ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). Die Sozialplattform soll als länderübergreifendes Portal der Verwaltung Nutzerinnen und Nutzern den elektronischen Zugang zu verschiedenen Verwaltungsangeboten im Bereich Arbeit und Soziales ermöglichen. Die Sozialplattform enthält dazu ein Informationsangebot zu einzelnen Verwaltungsleistungen und ermöglicht über sogenannte Antragsassistenten, Anträge auf Leistungen elektronisch zu stellen.

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Nutzerinnen und Nutzern der Antragsassistenten und dem MAGS NRW als Anbieter der Sozialplattform. Jede Nutzerin und jeder Nutzer muss die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis nehmen und bei jeder Nutzung der Antragsassistenten akzeptieren. Das MAGS NRW behält sich vor, die Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern.

2. Berechtigung zur Nutzung und Registrierungspflicht

Die Nutzerinnen und Nutzer der Antragsassistenten im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind natürliche Perso-nen, die über die Sozialplattform einen Antrag elektronisch stellen möchten. Die Nutzung erfordert eine Registrierung, welche über das Servicekonto.NRW oder ein vergleichbares Konto eines anderen Bundeslandes oder des Bundes erfolgt (näheres dazu in 3.1), oder mittels neuem Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel erfolgen kann. Zur Nutzung des Servicekonto.NRW ist nur berechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Übernahme der Nutzerdaten in den Antragsassistenten müssen die Nutzerinnen und Nutzer bei der Antragstellung zustimmen.

3. Voraussetzungen für die Nutzung der Antragsassistenten

 

3.1 Authentifizierung

Die Antragsassistenten erfordern eine Authentifizierung von Nutzerinnen und Nutzern über das Servicekonto.NRW oder ein vergleichbares Konto eines anderen Bundeslandes oder des Bundes. Für die Nutzung mancher Funktiona-litäten ist eine Authentifizierung und ggf. Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels notwendig. Die Online-Ausweisfunktion muss dafür freigeschaltet sein. Für die Registrierung und Nutzung des Servicekonto.NRW oder eines vergleichbaren Kontos eines anderen Bundeslandes oder des Bundes wird zudem möglicherweise weitere Hard- und Software benötigt. Die AusweisApp kann zum Auslesen der persönlichen Daten aus dem Personalausweis in das Servicekonto.NRW oder in ein ver-gleichbares Konto eines anderen Bundeslandes oder des Bundes genutzt werden. Dazu benötigen Sie entweder ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter www.servicekonto.nrw sowie unter www.ausweisapp.bund.de.

 

3.2 Weitere technische Voraussetzungen

Das Aufrufen der Sozialplattform erfolgt über den Internetauftritt www.sozialplattform.de

Die Nutzung der Antragsassistenten erfordert:

  • einen Internetzugang,
  • einen Browser (z. B. Chrome, Firefox oder Safari) in der jeweils aktuellen Version,
  • die Aktivierung von Java-Skript im Browser,
  • die Zulassung von Cookies sowie
  • eine E-Mail-Adresse (ggf. für die Erstellung eines Nutzerkontos wie das Servicekonto.NRW).

Als Speicherformat für im Antragsassistenten hochzuladende Dateien sind ausschließlich das „Portable Document Format“ (PDF) oder Bilddateien in den Formaten PNG, JPEG oder HEIC zulässig. Eine Datei darf nicht größer als 10 MB sein. Insgesamt darf der Antrag mit allen Anlagen 30 MB nicht überschreiten.

 

3.3. Zwischenspeicherung im Antragsprozess

Die Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, die Antragstellung zu unterbrechen. Es erfolgt eine Zwischenspeicherung über die Sozialplattform. Dies ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern erforderliche Informationen bzw. Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigt werden, aber noch nicht vorhanden sind, einzuholen.

4. Verfügbarkeit der Antragsassistenten

Das MAGS NRW stellt im Rahmen seiner technischen und organisatorischen Möglichkeiten den Zugang zu den Antragsassistenten auf der Sozialplattform zur Verfügung. Grundsätzlich stehen die Antragsassistenten den Nutzerinnen und Nutzern zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen oder aufgrund höherer Gewalt kann die Erreichbarkeit der Sozialplattform eingeschränkt oder aufgehoben sein. Es besteht kein Anspruch auf ständige, ununterbrochene Erreichbarkeit der Antragsassistenten. Der Betrieb der Sozialplattform ist jedoch so organisiert, dass technische Probleme zeitnah behoben werden.

Aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen oder aufgrund höherer Gewalt kann sich auch die Zustellung eines bereits abgesandten Antrags an den zuständigen Träger verzögern. Es besteht nach Absendung eines Antrags kein Anspruch auf einen bestimmten Zustellungstermin.

5. Zugang und Eingang elektronischer Unterlagen

Ein Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn der entsprechende Datensatz über den Antragsassistenten der Sozialplattform bei dem zuständigen Träger eingegangen ist. Nach Abschluss des Antragsassistenten besteht regelmäßig die Möglichkeit, eine Bestätigung über die Absendung des Antrags mittels der Sozialplattform herunterzuladen.

6. Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

 

6.1 Vollständige und korrekte Angaben

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet im Antragsassistenten aktuelle, vollständige und korrekte Angaben zu den abgefragten Daten zu machen. Falsche Angaben, zum Beispiel zum Einkommen oder Vermögen, können zu rechtlichen Konsequenzen, wie etwa die Nichtbearbeitung oder Zurückweisung eines Antrags, die Versagung einer Leistung, zum Beispiel wegen fehlender Mitwirkung gemäß § 66 SGB I, Rückzahlungsansprüchen des zuständigen Trägers oder strafrechtlichen Folgen, zum Beispiel gemäß § 263 StGB wegen des Erschleichens von Sozialleistungen, führen.

 

6.2 Geheimhaltung des Kennworts

Für die Geheimhaltung des Kennworts für das Servicekonto.NRW oder eines vergleichbaren Kontos eines anderen Bundeslandes oder des Bundes sind ausschließlich die Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich. Sie sind außerdem ausschließlich verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihrer Registrierung durchgeführt werden. Sie verpflichten sich, den zuständigen Träger unverzüglich über jede nicht-autorisierte Verwendung ihrer Registrierung oder jede andere Sicherheitsverletzung zu informieren.

Das MAGS NRW haftet nicht für Schäden, die den Nutzerinnen und Nutzern daraus entstehen, dass Dritte ihre Passwörter oder Registrierungen für das Servicekonto.NRW oder ein vergleichbares Konto eines anderen Bundeslandes oder des Bundes auf der Sozialplattform mit oder ohne ihre Kenntnis nutzen. Nutzerinnen und Nutzer können für Schäden und Aufwände, die dem zuständigen Träger oder einer anderen Partei aufgrund der Nutzung der Registrierung oder des Passwortes der Nutzerinnen und Nutzer durch einen Dritten entstehen, haftbar gemacht werden, soweit die Nutzerinnen oder Nutzer ein Verschulden trifft.

 

6.3 Nutzung der Antragsassistenten

Die Nutzung der Antragsassistenten der Sozialplattform ist unter der Bedingung gestattet, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Dienste nicht für Zwecke verwenden, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder die rechtswidrig sind. Hierunter fallen insbesondere jede Verbreitung und Übermittlung rechtswidriger, insbesondere pornografischer, gewaltverherrlichender, diskriminierender oder gegen die guten Sitten verstoßender Inhalte. Verboten ist auch das massenhafte, unaufgeforderte Versenden von für das Antragsverfahren irrelevanten Inhalten (Spamming).

Die Antragsassistenten dürfen nicht in einer Weise genutzt werden, die einen Server oder das Netzwerk der Betrei-ber der Sozialplattform oder die Netzwerke oder Server Dritter schädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten, oder die die Nutzung der Antragsassistenten durch Dritte beeinträchtigen könnte. Das Hochladen von elektronischen Daten jedweder Art, die nicht mit dem Antragsverfahren in Verbindung stehen, ist grund-sätzlich nicht gestattet.

Es ist den Nutzerinnen und Nutzern nicht gestattet, sich durch Entschlüsseln von Codes, illegale Beschaffung von Kennwörtern oder sonstige Methoden unerlaubt Zugang zu Registrierungen, Computersystemen oder Netzwerken, die mit dem Server der oben genannten Rechenzentren verbunden sind, zu verschaffen.

 

6.4 Recht zur Sperre bei Verstoß der Nutzerpflichten

Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Nutzerpflichten nach Ziffer 6.3, kann die Nutzerin oder der Nutzer dauerhaft oder zumindest vorübergehend von der Nutzung der Antragsassistenten gesperrt werden. Die Sperre betrifft nur die Antragstellung auf elektronischem Weg. Antragstellungen auf dem Postweg oder persönlich sind weiterhin möglich und bleiben von der Sperre unberührt.

 

6.5 Mitwirkungs- und Kontrollobliegenheit

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten, insbesondere der zu Kontaktzwecken hinterlegten E-Mail-Adresse, unverzüglich dem zuständigen Träger unter Angabe der Vorgangsnummer mitzuteilen. Sie sollen ihr E-Mail-Postfach auf den Eingang neuer Nachrichten der Betreiber der Sozialplattform oder des zuständigen Trägers regelmäßig kontrollieren. Werden Nachrichten per E-Mail zugestellt und reagiert die Nutzerin oder der Nutzer darauf nicht, kann dies nachteilige Folgen haben, zum Beispiel eine spätere Leistung oder eine Abweisung des Antrags wegen fehlender Informationen.

 

6.6 Aufbewahrung- und Herausgabepflichten

Soweit im Rahmen der Antragstellung Kopien bzw. Scans von originären Papierunterlagen hochgeladen und über-sandt wurden, sind diese Papierdokumente auch über die Antragstellung hinaus bis mindestens zum Abschluss des Verfahrens sicher zu verwahren und auf Anfrage dem zuständigen Träger unverzüglich vorzulegen. Dies gilt insbesondere für Urkunden und andere beurkundete Unterlagen. Gesetzliche Verwahrungsfristen bleiben unberührt.

Die im Rahmen der Antragstellung hochgeladenen und übersandten Anlagen sind ebenfalls über die Antragstellung hinaus bis mindestens zum Abschluss des Verfahrens sicher zu verwahren und auf Anfrage dem zuständigen Träger unverzüglich zuzuleiten.

Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten nach Absenden der Unterlagen eine Übersicht der Antragsdaten (Antragsübersicht) sowie eine Bestätigung über die Absendung des Antrags zum Download. Darin enthalten ist eine Vorgangsnummer. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet die Daten sicher zu verwahren und auf Anfrage des zuständigen Trägers zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass ein Antrag trotz Versendung nicht bei dem zuständigen Träger eingeht, ist die Versandbestätigung dem Betreiber der Sozialplattform auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, wenn der Datenverbleib dadurch nachvollzogen werden kann.

7. Urheberrechte

Texte, Bilder, Grafiken, Dateien sowie die Gestaltung der Internetseiten der Sozialplattform, insbesondere auch die Antragsassistenten, die dahinter liegende Struktur und die Inhalte, unterliegen ganz oder teilweise dem Urheberrecht. Die Nutzerinnen und Nutzer sind nur berechtigt, die Sozialplattform, die Antragsassistenten und die dort befindlichen Informationen bzw. Inhalte zur Antragstellung zu nutzen. Weitergehende Rechte werden den Nutze-rinnen und Nutzern nicht eingeräumt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte oder Teile davon in an-deren elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur nach vorheriger Geneh-migung gestattet. § 53 Urhebergesetz (UrhG) bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Sozialplattform und im Rahmen der Nutzung der Antragsassistenten erfolgt wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.

9. Kosten, Gebühren

Die Nutzung der Sozialplattform ist für die Nutzerinnen und Nutzer gebührenfrei. Bei Nutzung der auf der Sozialplattform angegebenen Servicetelefonnummer fallen keine zusätzlichen Kosten zum Tarif der Nutzerinnen und Nutzer an.